Strom

Rechnung
  • 1.  Marktlokations-ID

    Hinter dem Begriff verbirgt sich Ihre Verbrauchsstelle auch Marktlokation genannt. Die Marktlokation (MaLo) wurde eingeführt, um komplexe Messkonstrukte (Mieterstrom, Einliegerwohnung, Einspeisung mit Tranchen) genau abzubilden. Anhand der Werte, die an den einzelnen Messlokationen abgelesen werden, kann die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) ermittelt werden. Für die Bildung und Verwaltung der MaLo ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.

  • 2.  Codenummer (Netzbetreiber)

    Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

  • 3.  Netzbetreiber

    Netzbetreiber sind Unternehmen, die zur Übertragung von Energie die entsprechende Infrastruktur bereitstellen, für Instandhaltung und Ausbau sorgen und Energieversorgern Zugang zu diesen Netzen gewähren. Zudem haben sie die Aufgabe, bei Bedarf eine Regelleistung zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen möglichst gering zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

  • 4.  Messstellenbetreiber

    Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler in ihrem Haus einbaut, wartet und abliest bzw. ablesen lässt.

  • 5.  Zählernummer (Strom)

    Jeder Kunde hat einen Zähler. Damit wir wissen, um welchen es sich genau handelt, haben alle Zähler eine fest zugewiesene Nummer, siehe Marktlokations-ID. Diese ist auf der Vorderseite unterhalb oder oberhalb des Zählerstands zu finden.

  • 6.  Anfangszählerstand

    Mit Anfangszählerstand ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde. Hier kann es sich auch um den Endzählerstand Ihrer vorangegangenen Abrechnung handeln.

  • 7.  Endzählstand

    Zählstand, der uns zum Ende eines Abrechnungszeitraums vorlag.

  • 8.  Differenz

    Die Differenz ist ihr tatsächlicher Verbrauch bezogen auf ein Kalenderjahr (365 Tage), der sich aus dem Anfangs- und dem Endzählerstand des Abrechnungszeitraums ergibt.

  • 9.  Ablesekennzeichnung

    Die Ablesekennzeichnung zeigt, wie der Zähler abgelesen wurde. Mit anderen Worten: Wer hat uns gesagt, wie viel Strom verbraucht wurde. Es gibt vier Möglichkeiten der Ablesung: 1.) Sie können selbst ablesen und uns die Daten übermitteln. 2.) Die Ablesung erfolgte durch den zuständigen Messstellenbetreiber/Verteilnetzbetreiber. 3.) Aufgrund fehlender Ablesung wurde eine Schätzung seitens des Messstellenbetreibers/Verteilnetzbetreibers vorgenommen. 4.) Wir schätzen Ihren Verbrauch.

  • 10.  Verbrauch der letzten Abrechnung

    Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Strom mit denen Sie im Vorjahr beliefert wurden. Der Wert ist aus Ihrer Vorjahresrechnung übernommen. Falls Sie keine Vorjahresrechnung erhalten haben, ist Ihr Vorjahresverbrauch = 0. Das Vorjahr ist in der Regel 1 Jahr lang, kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsel auch kürzer als 1 Jahr sein.

  • 11.  Ermittelter Verbrauch

    Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Strom welche Sie im abgerechneten Zeitraum verbraucht haben. In der Regel beträgt der Zeitraum ein Kalenderjahr (365 Tage), kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als ein Jahr sein.

Hinter dem Begriff verbirgt sich Ihre Verbrauchsstelle auch Marktlokation genannt. Die Marktlokation (MaLo) wurde eingeführt, um komplexe Messkonstrukte (Mieterstrom, Einliegerwohnung, Einspeisung mit Tranchen) genau abzubilden. Anhand der Werte, die an den einzelnen Messlokationen abgelesen werden, kann die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) ermittelt werden. Für die Bildung und Verwaltung der MaLo ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.

Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzbetreiber sind Unternehmen, die zur Übertragung von Energie die entsprechende Infrastruktur bereitstellen, für Instandhaltung und Ausbau sorgen und Energieversorgern Zugang zu diesen Netzen gewähren. Zudem haben sie die Aufgabe, bei Bedarf eine Regelleistung zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen möglichst gering zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler in ihrem Haus einbaut, wartet und abliest bzw. ablesen lässt.

Jeder Kunde hat einen Zähler. Damit wir wissen, um welchen es sich genau handelt, haben alle Zähler eine fest zugewiesene Nummer, siehe Marktlokations-ID. Diese ist auf der Vorderseite unterhalb oder oberhalb des Zählerstands zu finden.

Mit Anfangszählerstand ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde. Hier kann es sich auch um den Endzählerstand Ihrer vorangegangenen Abrechnung handeln.

Zählstand, der uns zum Ende eines Abrechnungszeitraums vorlag.

Die Differenz ist ihr tatsächlicher Verbrauch bezogen auf ein Kalenderjahr (365 Tage), der sich aus dem Anfangs- und dem Endzählerstand des Abrechnungszeitraums ergibt.

Die Ablesekennzeichnung zeigt, wie der Zähler abgelesen wurde. Mit anderen Worten: Wer hat uns gesagt, wie viel Strom verbraucht wurde. Es gibt vier Möglichkeiten der Ablesung: 1.) Sie können selbst ablesen und uns die Daten übermitteln. 2.) Die Ablesung erfolgte durch den zuständigen Messstellenbetreiber/Verteilnetzbetreiber. 3.) Aufgrund fehlender Ablesung wurde eine Schätzung seitens des Messstellenbetreibers/Verteilnetzbetreibers vorgenommen. 4.) Wir schätzen Ihren Verbrauch.

Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Strom mit denen Sie im Vorjahr beliefert wurden. Der Wert ist aus Ihrer Vorjahresrechnung übernommen. Falls Sie keine Vorjahresrechnung erhalten haben, ist Ihr Vorjahresverbrauch = 0. Das Vorjahr ist in der Regel 1 Jahr lang, kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsel auch kürzer als 1 Jahr sein.

Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Strom welche Sie im abgerechneten Zeitraum verbraucht haben. In der Regel beträgt der Zeitraum ein Kalenderjahr (365 Tage), kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als ein Jahr sein.

Rechnung
  • 12.  Zeitraum

    Hier wird Ihnen der Zeitraum für die darunter stehende Berechnung angezeigt. Eine Rechnung kann mehrere Zeiträume (oder auch Zeitscheiben) beinhalten.

  • 13.  gültiger Tarif

    Hier wird der jeweils gültige Tarif für den nebenstehenden Zeitraum angezeigt. Der Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt.

  • 14.  Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis hängt von Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

  • 15.  Grundpreis

    Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom- und Gasnetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Betrag errechnet sich aus dem geltenden Grundpreis und der monats- bzw. taggenauen Abgrenzung aus dem jeweiligen Zeitabschnitt. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Hier wird Ihnen der Zeitraum für die darunter stehende Berechnung angezeigt. Eine Rechnung kann mehrere Zeiträume (oder auch Zeitscheiben) beinhalten.

Hier wird der jeweils gültige Tarif für den nebenstehenden Zeitraum angezeigt. Der Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt.

Der Arbeitspreis hängt von Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom- und Gasnetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Betrag errechnet sich aus dem geltenden Grundpreis und der monats- bzw. taggenauen Abgrenzung aus dem jeweiligen Zeitabschnitt. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Rechnung
  • 16.  Zwischensumme

    Die Zwischensumme ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung aber noch die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällig. Zusammen ergeben diese den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Strom – Nettobetrag.

  • 17.  Gesamtbetrag

    Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt die Summe, die Sie an uns zahlen, den Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Strom – Bruttobetrag.

Die Zwischensumme ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung aber noch die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällig. Zusammen ergeben diese den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Strom – Nettobetrag.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 19% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt die Summe, die Sie an uns zahlen, den Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Strom – Bruttobetrag.

Rechnung
  • 18.  Stromsteuer

    Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Abgabe. Pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom muss ein bestimmter Betrag an den Staat gezahlt werden.

  • 19.  Netzentgelte

    Hierbei handelt es sich um Kosten für z.B. die Nutzung der Stromnetze und Gasnetze, die wir als Ihr Versorger an den Netzbetreiber zahlen.

  • 20.  Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das wir an die Gemeinde bzw. Stadt für die Nutzung von öffentlichem Grund (in dem Strom- und Gasleitungen verlegt werden) zahlen müssen. Diese Kosten werden anteilig an Sie weitergegeben.

  • 21.  KWKG-Aufschlag

    Der KWKG-Aufschlag ist eine Umlage, die die Energiewende voranbringen soll. Mit dem Geld, das aus dem KWKG-Aufschlag zusammenkommt, wird die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert.

  • 22.  Sonderkundenumlage (§19 StromNEV)

    Stromintensive Unternehmen haben besonders hohe Energiekosten. Damit die Unternehmen trotz steigender Energiekosten weiterhin in Deutschland produzieren und Arbeitsplätze erhalten bleiben, wurde 2011 die Sonderkundenumlage geschaffen. Diese Unternehmen zahlen nun weniger für Ihren Strom, die Kosten werden über die Umlage auf alle anderen Stromkunden verteilt.

  • 23.  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Das EnWG trat erstmals 1935 in Kraft. Es beinhaltet rechtliche Regelungen der leitungsgebundenen Energie.

  • 24.  §18 AbLaV-Umlage

    Die §18 AbLaV-Umlage (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) ist eine Umlage zur Förderung der Netzstabilität. Großverbraucher von Strom können zu bestimmten Zeiten, wenn das Stromnetz stark belastet ist, ihre Anlagen abschalten, um das Stromnetz zu entlasten. Dafür erhält das Unternehmen eine Vergütung. Die Kosten für diese Vergütung werden in Form der §18 AbLaV-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt.

  • 25.  Messstellenbetrieb

    Der Betrieb der Messeinrichtung und seine Ablesung kosten Geld. Dieses haben wir beim Einbau vorfinanziert. Auf der Stromrechnung zahlen Sie dann über die Jahre verteilt einen sehr kleinen Betrag für diesen Messstellenbetrieb.

  • 26.  unterjährige Abrechnung

    Bei Bedarf kann der Vertrag unterjährig abgerechnet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Die Stromsteuer ist eine gesetzliche Abgabe. Pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom muss ein bestimmter Betrag an den Staat gezahlt werden.

Hierbei handelt es sich um Kosten für z.B. die Nutzung der Stromnetze und Gasnetze, die wir als Ihr Versorger an den Netzbetreiber zahlen.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das wir an die Gemeinde bzw. Stadt für die Nutzung von öffentlichem Grund (in dem Strom- und Gasleitungen verlegt werden) zahlen müssen. Diese Kosten werden anteilig an Sie weitergegeben.

Der KWKG-Aufschlag ist eine Umlage, die die Energiewende voranbringen soll. Mit dem Geld, das aus dem KWKG-Aufschlag zusammenkommt, wird die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert.

Stromintensive Unternehmen haben besonders hohe Energiekosten. Damit die Unternehmen trotz steigender Energiekosten weiterhin in Deutschland produzieren und Arbeitsplätze erhalten bleiben, wurde 2011 die Sonderkundenumlage geschaffen. Diese Unternehmen zahlen nun weniger für Ihren Strom, die Kosten werden über die Umlage auf alle anderen Stromkunden verteilt.

Das EnWG trat erstmals 1935 in Kraft. Es beinhaltet rechtliche Regelungen der leitungsgebundenen Energie.

Die §18 AbLaV-Umlage (Verordnung zu abschaltbaren Lasten) ist eine Umlage zur Förderung der Netzstabilität. Großverbraucher von Strom können zu bestimmten Zeiten, wenn das Stromnetz stark belastet ist, ihre Anlagen abschalten, um das Stromnetz zu entlasten. Dafür erhält das Unternehmen eine Vergütung. Die Kosten für diese Vergütung werden in Form der §18 AbLaV-Umlage auf alle Verbraucher umgelegt.

Der Betrieb der Messeinrichtung und seine Ablesung kosten Geld. Dieses haben wir beim Einbau vorfinanziert. Auf der Stromrechnung zahlen Sie dann über die Jahre verteilt einen sehr kleinen Betrag für diesen Messstellenbetrieb.

Bei Bedarf kann der Vertrag unterjährig abgerechnet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Rechnung
  • 27.  Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

    Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Tarif, der Vertragslaufzeit sowie die zum Vertrag gültige Kündigungsfrist.

  • 28.  Verbrauchsvergleich

    Das abgebildete Diagramm vergleicht Ihren Energieverbrauch mit dem Verbrauch eines durchschnittlichen Haushalts. Die Angaben können stark abweichen. Die Beschaffenheit des Gebäudes und der vorhandene Geräte spielt hierbei eine große Rolle.

  • 29.  Strommix

    Das Diagramm vergleicht die Herkunft des erzeugten Stroms der WVG mit dem Bundesmix.

Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Tarif, der Vertragslaufzeit sowie die zum Vertrag gültige Kündigungsfrist.

Das abgebildete Diagramm vergleicht Ihren Energieverbrauch mit dem Verbrauch eines durchschnittlichen Haushalts. Die Angaben können stark abweichen. Die Beschaffenheit des Gebäudes und der vorhandene Geräte spielt hierbei eine große Rolle.

Das Diagramm vergleicht die Herkunft des erzeugten Stroms der WVG mit dem Bundesmix.