Energieeinsparverordnung
Informationen zur „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“
Am 1. September 2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung in Kraft getreten, um Energie zu sparen. Das hat eine sehr hohe Bedeutung, um die Versorgung mit Gas weiterhin gewährleisten zu können.
In Anbetracht des hohen Preisanstiegs möchten wir Sie gut auf die bevorstehende Zeit vorbereiten. Daher geben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zum Energiesparen. Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen die möglichen kurzfristigen Einsparungen anhand von drei Beispielen aufgelistet.
Kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV): Raumtemperatur absenken
Es wird davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch bei Absenkung der Raumtemperatur um einen Grad um sechs Prozent sinkt.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Jährliche Ersparnis durch Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius |
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50 m² Wohnfläche |
100 m² Wohnfläche |
150 m² Wohnfläche |
Ø Energieverbrauch |
7.500 kWh |
16.000 kWh |
22.000 kWh |
Verbrauchsrückgang |
450 kWh |
960 kWh |
1.320 kWh |
Ersparnis* |
121,14 € |
258,43 € |
355,34 € |
*Berechnung auf Grundlage der aktuellen Grundversorgung
Mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV): Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
Um längerfristig Energie zu sparen, empfiehlt es sich, die Heizung zum Start der Heizsaison zu entlüften und ggf. von einem Experten prüfen bzw. optimieren zu lassen.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen