Ersatzversorgung der WVG

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Wird eine Verbrauchsstelle ohne gültigen Strom- oder Gasliefervertrag beliefert, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein – das nennt sich Ersatzversorgung. Diese gesetzlich geregelte Übergangslösung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen weiterhin durchgehend mit Strom oder Gas versorgt wird.

Die Strom- oder Gaslieferung im Rahmen der Ersatzversorgung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) oder der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie zu den jeweils gültigen Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung. Sie können die Ersatzversorgung jederzeit durch den Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags mit einem Anbieter Ihrer Wahl beenden. Spätestens nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung automatisch.

 

Preisdetails: SLP und RLM im Überblick
Je nach Verbrauchsart unterscheidet man zwischen zwei Abrechnungsmodellen:

  • SLP-Kunden (Standardlastprofil):
    Diese Kunden zahlen monatlich einen festgelegten Abschlagsbetrag, der auf einer Verbrauchsschätzung basiert. Einmal jährlich wird der tatsächliche Verbrauch abgelesen und eine Jahresabrechnung erstellt.
  • RLM-Kunden (Registrierende Lastgangmessung):
    Diese Kundengruppe – typischerweise Gewerbe- und Industriebetriebe – verfügt über RLM-Zähler, die den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen. Die Messwerte werden automatisch an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. RLM-Kunden erhalten monatlich eine Abrechnung, die auf ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert. RLM-Zähler kommen in der Regel bei einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh beim Strom und ab 1.500.000 kWh Gas zum Einsatz.

Preise der Ersatzversorgung für Haushaltskunden
  Arbeitspreis in Cent / kWh Grundpreis in Euro / Jahr
  netto brutto netto brutto
Strom (19% MwSt.) 35,25 41,95 150,00 178,50
Gas (19% MwSt.) 12,25 14,58 151,26 180,00

 

Preise der Ersatzversorgung für nicht-Haushaltskunden* (jährlicher Verbrauch < 1.000.000 kWh)
  Arbeitspreis in Cent / kWh Grundpreis in Euro / Jahr
  netto brutto netto brutto
Strom (19% MwSt.) 35,25 41,95 150,00 178,50
Gas (19% MwSt.) 12,25 14,58 151,26 180,00

*Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher die einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben und die Energie für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke kaufen

Für Lieferstellen mit Lastgangmessung (RLM), denen kein Lieferant zugeordnet ist, stellt die WVG die Versorgung mit elektrischer Energie zu folgenden preislichen Konditionen sicher.

1. Grundpreis

Der Grundpreis beträgt 170,00 Euro pro Monat.

2. Arbeitspreis

Für die preisliche Fixierung der Liefermenge je Viertelstunde gilt nachfolgende Preisformel:
APi = PSpot x 0,1 + y [Cent/kWh]

Das bedeutet konkret:
APi Arbeitspreis der Liefermenge
PSpot Börsenpreis für die stündliche Day-Ahead-Auktion (geschlossene Auktion) an der Strombörse EPEX SPOT („Market Clearing Price" oder „MCP") in Euro/MWh im Lieferzeitraum (abrufbar auf der Internetseite der EPEX unter Anmelden | EPEX SPOT)
0,1 Faktor zur Umrechnung von €/MWh in ct/kWh
y produktspezifischer Zuschlag in ct/kWh

Der produktspezifische Zuschlag beträgt 5,25 ct/kWh

3. Netzentgelte, Umlagen, gesetzliche Aufschläge, Steuern und Abgaben

Der oben genannte Arbeitspreis erhöht sich um die Kosten für Netznutzung und Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des zuständigen Netzbetreibers bzw.  Messstellenbetreibers. Hinzu kommen Konzessionsabgaben, Umlagen sowie die Stromsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe.

Details zu den gültigen Netzentgelten finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers. Informationen zu den gesetzlichen Umlagen sind unter www.netztransparenz.de abrufbar.

4. Weitere Hinweise

Die aufgeführten Preise verstehen sich als Nettopreise und werden jeweils um die gesetzliche Umsatzsteuer ergänzt.

Unsere Datenschutzhinweise, die Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG sowie die aktuell gültige Version der StromGVV finden Sie am Ende dieser Seite oder hier.

Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum 1. und 15. eines Kalendermonats neu berechnet und ohne Frist angepasst werden. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung auf unserer Internetseite in Kraft.

Für Lieferstellen mit Lastgangmessung (RLM), denen kein Lieferant zugeordnet ist, stellt die WVG die Versorgung mit Erdgas zu folgenden preislichen Konditionen sicher.

1. Grundpreis

Der Grundpreis beträgt 170,00 Euro pro Monat.

2. Arbeitspreis

Für die preisliche Fixierung der Liefermenge gilt nachfolgende Preisformel:
APi = PSpot x 0,1 + y [Cent/kWh]

Das bedeutet konkret:
APi Täglicher Arbeitspreis der der täglichen Liefermenge
PSpot Relevanter Tageswert des European Gas Spot Index (EGSI) in Euro/MWh für
das Marktgebiet THE, ermittelt durch die EEX Leipzig (abrufbar auf der
Internetseite der EEX: www.eex.com/de/marktdaten/erdgas/indizes
0,1 Faktor zur Umrechnung von €/MWh in ct/kWh
y produktspezifischer Zuschlag in ct/kWh

Der produktspezifische Zuschlag beträgt 1,50 ct/kWh

3. Netzentgelte, Umlagen, gesetzliche Aufschläge, Steuern und Abgaben

Der oben genannte Arbeitspreis erhöht sich um die Kosten für Netznutzung und Messstellenbetrieb auf Basis der jeweils aktuell veröffentlichten Entgelte des zuständigen Netzbetreibers bzw.  Messstellenbetreiber sowie um die Bilanzierungsumlage, die Gasspeicherumlage, die Energiesteuer, die Umsatzsteuer und die staatliche CO2-Belastung in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe.

Informationen zur Höhe der jeweiligen Netzentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.

Informationen zu den gesetzlichen Umlagen finden Sie unter www.tradinghub.eu.

4. Weitere Hinweise

Die aufgeführten Preise verstehen sich als Nettopreise und werden jeweils um die gesetzliche Umsatzsteuer ergänzt.

Unsere Datenschutzhinweise, die Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG sowie die aktuell gültige Version der GasGVV finden Sie am Ende dieser Seite oder hier.

Die Allgemeinen Preise für die Ersatzversorgung können jeweils zum 1. und 15. eines Kalendermonats neu berechnet und ohne Frist angepasst werden. Die Änderungen treten mit Veröffentlichung auf unserer Internetseite in Kraft.