Ersatzversorgung der WVG
Was bedeutet Ersatzversorgung?
Wird eine Verbrauchsstelle ohne gültigen Strom- oder Gasliefervertrag beliefert, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein – das nennt sich Ersatzversorgung. Diese gesetzlich geregelte Übergangslösung stellt sicher, dass Ihr Unternehmen weiterhin durchgehend mit Strom oder Gas versorgt wird.
Die Strom- oder Gaslieferung im Rahmen der Ersatzversorgung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) oder der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie zu den jeweils gültigen Allgemeinen Preisen für die Ersatzversorgung. Sie können die Ersatzversorgung jederzeit durch den Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags mit einem Anbieter Ihrer Wahl beenden. Spätestens nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung automatisch.
Preisdetails: SLP und RLM im Überblick
Je nach Verbrauchsart unterscheidet man zwischen zwei Abrechnungsmodellen:
- SLP-Kunden (Standardlastprofil):
Diese Kunden zahlen monatlich einen festgelegten Abschlagsbetrag, der auf einer Verbrauchsschätzung basiert. Einmal jährlich wird der tatsächliche Verbrauch abgelesen und eine Jahresabrechnung erstellt. - RLM-Kunden (Registrierende Lastgangmessung):
Diese Kundengruppe – typischerweise Gewerbe- und Industriebetriebe – verfügt über RLM-Zähler, die den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen erfassen. Die Messwerte werden automatisch an den Verteilnetzbetreiber übermittelt. RLM-Kunden erhalten monatlich eine Abrechnung, die auf ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert. RLM-Zähler kommen in der Regel bei einem Jahresverbrauch ab 100.000 kWh beim Strom und ab 1.500.000 kWh Gas zum Einsatz.