Rechnungserklärer
Hier finden Sie alle Informationen über Ihre Rechnung
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1. Kundennummer & Rechnungseinheit
Unter dieser Nummer sind in unserem System alle Vertragsdaten über Ihre Verbrauchstelle hinterlegt. Dies vereinfacht den Aufwand erheblich, da durch diese Angabe unsere Mitarbeiter:innen alle wichtigen Vertragsdaten im Abrechnungssystem gesammelt aufrufen können. Die Kundennummer wird mit einem Minuszeichen von der Rechnungseinheit getrennt: „123456-67890“
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2. Rechnungsnummer
Jede Rechnung, die wir verschicken, hat eine eigene Rechnungsnummer. Damit können wir jede Rechnung dem richtigen Kunden zuordnen. Während Ihre Kundennummer gleich bleibt, verändert sich die Rechnungsnummer mit jeder ausgestellten Rechnung.
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3. Geschäftsbereich Strom / Gas
Hier wird der jeweils abgerechnete Geschäftsbereich aufgeführt. Auf den Folgeseiten finden Sie die genaue Berechnung der Beträge zu Strom und Gas.
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4. Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag ist die Summe, die Sie für Ihren Verbrauch zahlen müssen.
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5. abzüglich Abschläge
Die Summe aller von Ihnen beglichenen Abschlagszahlungen seit der letzten Rechnung bis zum angegebenen Zeitraum.
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6. Gesamtbetrag
Der Gesamtbetrag ist das, was Sie zusammen für Strom und Gas zahlen müssen. Dafür vergleichen wir, was Sie im vergangenen Jahr im Voraus gezahlt haben (Abschlag – Nr. 5) mit dem, was Ihr bisheriger Verbrauch tatsächlich kostet (Rechnungsbetrag – Nr. 4). Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als im Vorhinein geschätzt, ist eine Nachzahlung fällig.
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7. zzgl. Bestehende Forderungen/abzgl. Bestehendes Guthaben
Falls Sie bestehende Forderungen oder Guthaben auf Ihrem Kundenkonto haben, wird dieses hier aufgeführt. Dieses wird auf den Gesamtbetrag addiert (Forderungen) oder abgezogen (Guthaben),
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8. zu zahlender Betrag/bestehendes Guthaben
Der endgültig zu zahlende Betrag wird aus dem Gesamtbetrag zuzüglich bestehender Forderungen oder abzüglich bestehender Guthaben errechnet. Wenn das bestehende Guthaben höher ist, als der Rechnungsbetrag, entsteht ein Guthaben. Dieses wird Ihnen überwiesen, wenn eine Bankverbindung hinterlegt ist.
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9. Abschlagsplan
Dieser Bereich zeigt Ihnen die fälligen Abschläge für das Jahr 2025 an. Der erste Abschlag ist am 28. Februar fällig.
Unter dieser Nummer sind in unserem System alle Vertragsdaten über Ihre Verbrauchstelle hinterlegt. Dies vereinfacht den Aufwand erheblich, da durch diese Angabe unsere Mitarbeiter:innen alle wichtigen Vertragsdaten im Abrechnungssystem gesammelt aufrufen können. Die Kundennummer wird mit einem Minuszeichen von der Rechnungseinheit getrennt: „123456-67890“
Jede Rechnung, die wir verschicken, hat eine eigene Rechnungsnummer. Damit können wir jede Rechnung dem richtigen Kunden zuordnen. Während Ihre Kundennummer gleich bleibt, verändert sich die Rechnungsnummer mit jeder ausgestellten Rechnung.
Hier wird der jeweils abgerechnete Geschäftsbereich aufgeführt. Auf den Folgeseiten finden Sie die genaue Berechnung der Beträge zu Strom und Gas.
Der Rechnungsbetrag ist die Summe, die Sie für Ihren Verbrauch zahlen müssen.
Die Summe aller von Ihnen beglichenen Abschlagszahlungen seit der letzten Rechnung bis zum angegebenen Zeitraum.
Der Gesamtbetrag ist das, was Sie zusammen für Strom und Gas zahlen müssen. Dafür vergleichen wir, was Sie im vergangenen Jahr im Voraus gezahlt haben (Abschlag – Nr. 5) mit dem, was Ihr bisheriger Verbrauch tatsächlich kostet (Rechnungsbetrag – Nr. 4). Haben Sie zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Gutschrift. Haben Sie mehr verbraucht als im Vorhinein geschätzt, ist eine Nachzahlung fällig.
Falls Sie bestehende Forderungen oder Guthaben auf Ihrem Kundenkonto haben, wird dieses hier aufgeführt. Dieses wird auf den Gesamtbetrag addiert (Forderungen) oder abgezogen (Guthaben),
Der endgültig zu zahlende Betrag wird aus dem Gesamtbetrag zuzüglich bestehender Forderungen oder abzüglich bestehender Guthaben errechnet. Wenn das bestehende Guthaben höher ist, als der Rechnungsbetrag, entsteht ein Guthaben. Dieses wird Ihnen überwiesen, wenn eine Bankverbindung hinterlegt ist.
Dieser Bereich zeigt Ihnen die fälligen Abschläge für das Jahr 2025 an. Der erste Abschlag ist am 28. Februar fällig.