Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)
- Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Plug-In-Hybride (PHEV)
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten
- Förderhöhe:
- Nettolistenpreis bis max. 40.000€:
- BEV: 6.000€
- PHEV: 4.500€
- Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000€
- BEV: 5.000€
- PHEV: 3.750€
- Nettolistenpreis bis max. 40.000€: