Gas

Rechnung
  • 1.  Marktlokations-ID

    Hinter dem Begriff verbirgt sich Ihre Verbrauchsstelle auch Marktlokation genannt. Die Marktlokation (MaLo) wurde eingeführt, um komplexe Messkonstrukte (Mieterstrom, Einliegerwohnung, Einspeisung mit Tranchen) genau abzubilden. Anhand der Werte, die an den einzelnen Messlokationen abgelesen werden, kann die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) ermittelt werden. Für die Bildung und Verwaltung der MaLo ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.

  • 2.  Codenummer (Netzbetreiber)

    Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

  • 3.  Netzbetreiber

    Netzbetreiber sind Unternehmen, die zur Übertragung von Energie die entsprechende Infrastruktur bereitstellen, für Instandhaltung und Ausbau sorgen und Energieversorgern Zugang zu diesen Netzen gewähren. Zudem haben sie die Aufgabe, bei Bedarf eine Regelleistung zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen möglichst gering zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

  • 4.  Messstellenbetreiber

    Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler in ihrem Haus einbaut, wartet und abliest bzw. ablesen lässt.

  • 5.  Zählernummer (Gas)

    Ihre Gaszählernummer finden Sie auf Ihrer Gasrechnung, in Ihrem Gasliefervertrag und auf dem Gaszähler. Wenn Ihr Gaszähler in letzter Zeit gewechselt wurde, ist die Zählernummer in der Gasrechnung oder im Gasliefervertrag möglicherweise nicht mehr aktuell. Dann müssen Sie im Zweifelsfall auf dem Zähler nachsehen. Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist, siehe Marktlokations-ID. Die Zählernummer Ihres Gaszählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich meistens im unteren Bereich des Zählers (blaue Umrandung).

  • 6.  Anfangszählerstand

    Mit Anfangszählerstand ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde. Hier kann es sich auch um den Endzählerstand Ihrer vorangegangenen Abrechnung handeln.

  • 7.  Endzählstand

    Zählstand, der uns zum Ende eines Abrechnungszeitraums vorlag.

  • 8.  Zählerstanddifferenz (m³)

    Die Differenz ist ihr tatsächlicher Verbrauch bezogen auf ein Kalenderjahr (365 Tage), der sich aus dem Anfangs- und dem Endzählerstand des Abrechnungszeitraums ergibt.

  • 9.  Zustandszahl (z)

    Mit der Zustandszahl (z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Bei Erdgas wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Das Volumen kann, je nach Gastemperatur und Gasdruck, abweichen. Daher nennt man das Gasvolumen im Zähler auch Betriebsvolumen. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des fest definierten Normvolumens durchgeführt. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens eines Gaskunden auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z.

  • 10.  Brennwert

    Thermischer Energiegehalt eines Gases. Mit anderen Worten: Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in Ihrem Erdgas steckt. Durch das Umrechnen mit Hilfe des Brennwerts zahlen Sie für die Wärme(-energie), welche Sie tatsächlich erhalten haben - unabhängig von der Qualität des Erdgases. Das unterscheidet ihn vom Heizwert.

  • 11.  Energiemenge in kWh (Gas)

    Die Energiemenge in kWh berechnet sich aus dem Gasverbrauch (Zählerstandsdifferenz) m³ x Zustandszahl (z) x Brennwert. Diese Rechnung muss vorgenommen werden, weil die Messung des Zählers in m³ und somit unabhängig von der tatsächlich gelieferten Energiemenge erfolgt, welche je nach Temperatur und Wohnort schwanken kann.

  • 12.  Ablesekennzeichnung

    Die Ablesekennzeichnung zeigt, wie der Zähler abgelesen wurde. Mit anderen Worten: Wer hat uns gesagt, wie viel Gas verbraucht wurde. Es gibt vier Möglichkeiten der Ablesung: 1.) Sie können selbst ablesen und uns die Daten übermitteln. 2.) Die Ablesung erfolgte durch den zuständigen Messstellenbetreiber/Verteilnetzbetreiber. 3.) Aufgrund fehlender Ablesung wurde eine Schätzung seitens des Messstellenbetreibers/Verteilnetzbetreibers vorgenommen. 4.) Wir schätzen Ihren Verbrauch.

  • 13.  Vorjahresverbrauch

    Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Gas mit denen Sie im Vorjahr beliefert wurden. Der Wert ist aus Ihrer Vorjahresrechnung übernommen. Falls Sie keine Vorjahresrechnung erhalten haben, ist Ihr Vorjahresverbrauch = 0. Das Vorjahr ist in der Regel 1 Jahr lang, kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als 1 Jahr sein.

  • 14.  Ermittelter Verbrauch

    Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Gas welche Sie im abgerechneten Zeitraum verbraucht haben. In der Regel beträgt der Zeitraum ein Kalenderjahr (365 Tage), kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als ein Jahr sein.

Hinter dem Begriff verbirgt sich Ihre Verbrauchsstelle auch Marktlokation genannt. Die Marktlokation (MaLo) wurde eingeführt, um komplexe Messkonstrukte (Mieterstrom, Einliegerwohnung, Einspeisung mit Tranchen) genau abzubilden. Anhand der Werte, die an den einzelnen Messlokationen abgelesen werden, kann die verbrauchte oder erzeugte Energie einer Marktlokation (MaLo) ermittelt werden. Für die Bildung und Verwaltung der MaLo ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.

Die Codenummer des Netzbetreibers dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzbetreiber sind Unternehmen, die zur Übertragung von Energie die entsprechende Infrastruktur bereitstellen, für Instandhaltung und Ausbau sorgen und Energieversorgern Zugang zu diesen Netzen gewähren. Zudem haben sie die Aufgabe, bei Bedarf eine Regelleistung zur Verfügung zu stellen, um Netzschwankungen möglichst gering zu halten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler in ihrem Haus einbaut, wartet und abliest bzw. ablesen lässt.

Ihre Gaszählernummer finden Sie auf Ihrer Gasrechnung, in Ihrem Gasliefervertrag und auf dem Gaszähler. Wenn Ihr Gaszähler in letzter Zeit gewechselt wurde, ist die Zählernummer in der Gasrechnung oder im Gasliefervertrag möglicherweise nicht mehr aktuell. Dann müssen Sie im Zweifelsfall auf dem Zähler nachsehen. Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist, siehe Marktlokations-ID. Die Zählernummer Ihres Gaszählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich meistens im unteren Bereich des Zählers (blaue Umrandung).

Mit Anfangszählerstand ist der Zählerstand gemeint, der zu Beginn eines Abrechnungszeitraums auf dem Zähler angezeigt wurde. Hier kann es sich auch um den Endzählerstand Ihrer vorangegangenen Abrechnung handeln.

Zählstand, der uns zum Ende eines Abrechnungszeitraums vorlag.

Die Differenz ist ihr tatsächlicher Verbrauch bezogen auf ein Kalenderjahr (365 Tage), der sich aus dem Anfangs- und dem Endzählerstand des Abrechnungszeitraums ergibt.

Mit der Zustandszahl (z-Zahl) wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt. Bei Erdgas wird zwischen Normvolumen und Betriebsvolumen unterschieden. Das Volumen kann, je nach Gastemperatur und Gasdruck, abweichen. Daher nennt man das Gasvolumen im Zähler auch Betriebsvolumen. Damit die Gasmengen vergleichbar sind und die Abrechnung für alle Kunden auf gleicher Basis erfolgt, wird die Abrechnung auf Grundlage des fest definierten Normvolumens durchgeführt. Die Umrechnung des individuellen Betriebsvolumens eines Gaskunden auf das Normvolumen erfolgt über die Zustandszahl z.

Thermischer Energiegehalt eines Gases. Mit anderen Worten: Der Brennwert gibt an, wie viel Energie in Ihrem Erdgas steckt. Durch das Umrechnen mit Hilfe des Brennwerts zahlen Sie für die Wärme(-energie), welche Sie tatsächlich erhalten haben - unabhängig von der Qualität des Erdgases. Das unterscheidet ihn vom Heizwert.

Die Energiemenge in kWh berechnet sich aus dem Gasverbrauch (Zählerstandsdifferenz) m³ x Zustandszahl (z) x Brennwert. Diese Rechnung muss vorgenommen werden, weil die Messung des Zählers in m³ und somit unabhängig von der tatsächlich gelieferten Energiemenge erfolgt, welche je nach Temperatur und Wohnort schwanken kann.

Die Ablesekennzeichnung zeigt, wie der Zähler abgelesen wurde. Mit anderen Worten: Wer hat uns gesagt, wie viel Gas verbraucht wurde. Es gibt vier Möglichkeiten der Ablesung: 1.) Sie können selbst ablesen und uns die Daten übermitteln. 2.) Die Ablesung erfolgte durch den zuständigen Messstellenbetreiber/Verteilnetzbetreiber. 3.) Aufgrund fehlender Ablesung wurde eine Schätzung seitens des Messstellenbetreibers/Verteilnetzbetreibers vorgenommen. 4.) Wir schätzen Ihren Verbrauch.

Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Gas mit denen Sie im Vorjahr beliefert wurden. Der Wert ist aus Ihrer Vorjahresrechnung übernommen. Falls Sie keine Vorjahresrechnung erhalten haben, ist Ihr Vorjahresverbrauch = 0. Das Vorjahr ist in der Regel 1 Jahr lang, kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als 1 Jahr sein.

Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Gas welche Sie im abgerechneten Zeitraum verbraucht haben. In der Regel beträgt der Zeitraum ein Kalenderjahr (365 Tage), kann aber z.B. aufgrund eines Umzugs oder Lieferantenwechsels auch kürzer als ein Jahr sein.

Rechnung
  • 15.  Zeitraum

    Hier wird Ihnen der Zeitraum für die darunter stehende Berechnung angezeigt. Eine Rechnung kann mehrere Zeiträume (oder auch Zeitscheiben) beinhalten.

  • 16.  gültiger Tarif

    Hier wird der jeweils gültige Tarif für den nebenstehenden Zeitraum angezeigt. Der Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt.

  • 17.  Arbeitspreis

    Der Arbeitspreis hängt von Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

  • 18.  Grundpreis

    Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom- und Gasnetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Betrag errechnet sich aus dem geltenden Grundpreis und der monats- bzw. taggenauen Abgrenzung aus dem jeweiligen Zeitabschnitt. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

  • 19.  Zwischensumme

    Die Zwischensumme ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung aber noch die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällig. Zusammen ergeben diese den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Gas – Nettobetrag.

  • 20.  Gesamtbetrag

    Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 7% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt die Summe, die Sie an uns zahlen, den Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Gas – Bruttobetrag.

Hier wird Ihnen der Zeitraum für die darunter stehende Berechnung angezeigt. Eine Rechnung kann mehrere Zeiträume (oder auch Zeitscheiben) beinhalten.

Hier wird der jeweils gültige Tarif für den nebenstehenden Zeitraum angezeigt. Der Tarif ist in einen Arbeitspreis und einen Grundpreis aufgeteilt.

Der Arbeitspreis hängt von Ihrem Verbrauch ab. Daher werden diese Kosten auch in Cent/Kilowattstunde angegeben.

Im Grundpreis sind Aufwendungen für den Anschluss (z.B. Kosten für das Strom- und Gasnetz), den Zähler und für unseren Service enthalten. Der Betrag errechnet sich aus dem geltenden Grundpreis und der monats- bzw. taggenauen Abgrenzung aus dem jeweiligen Zeitabschnitt. Der Grundpreis hängt nicht von Ihrem Verbrauch ab.

Die Zwischensumme ist die Summe, die Sie allein etwa für Ihren Verbrauch zahlen müssen. Hierauf wird in Ihrer Rechnung aber noch die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällig. Zusammen ergeben diese den tatsächlich zu zahlenden Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Gas – Nettobetrag.

Für alles, was wir kaufen, müssen wir eine Verbrauchssteuer zahlen. Diese Steuer heißt Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) und wird direkt an den Staat weitergeleitet. Diese beträgt momentan 7% des Nettobetrags. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt die Summe, die Sie an uns zahlen, den Bruttobetrag. Diesen Betrag finden Sie auf der ersten Seite unter Gas – Bruttobetrag.

Rechnung
  • 21.  RLM Bilanzierungsumlage / SLP Bilanzierungsumlage

    Das Gasnetz ist ein sehr fragiles und komplexes Gebilde. Damit es reibungslos funktioniert, müssen die Gasflüsse jederzeit kontrolliert werden. Manchmal ist es dabei nötig, sogenannte Regel- und Ausgleichsenergie einzusetzen. Hierdurch entsteht bilanziell ein Fehlbetrag. Diese Kosten werden seit dem 1. Oktober 2021 über diese Umlagen auf alle Gas-Kund:innen umgelegt.

  • 22.  Erdgassteuer

    Die Erdgassteuer ist eine Verbrauchsteuer. Analog zum Strom wird die Steuer mit einem bestimmten Betrag auf jede Kilowattstunde verbrauchten Erdgas erhoben.

  • 23.  CO2-Preis

    Durch die Einführung des CO2-Preises wird der Ausstoß von Emissionen teurer, um klimafreundlicheres Verhalten attraktiver zu gestalten. Als direkte Auswirkung für Sie wird u.a. Erdgas teurer. Wir als Energielieferant berechnen Ihren CO2-Preis und geben die Summe unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs reduzieren.

  • 24.  Netzentgelte

    Hierbei handelt es sich um Kosten für z.B. die Nutzung der Stromnetze und Gasnetze, die wir als Ihr Versorger an den Netzbetreiber zahlen.

  • 25.  Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das wir an die Gemeinde bzw. Stadt für die Nutzung von öffentlichem Grund (in dem Strom- und Gasleitungen verlegt werden) zahlen müssen. Diese Kosten werden anteilig an Sie weitergegeben.

  • 26.  Messstellenbetrieb

    Der Betrieb der Messeinrichtung und seine Ablesung kosten Geld. Dieses haben wir beim Einbau vorfinanziert. Auf der Gasrechnung zahlen Sie dann über die Jahre verteilt einen sehr kleinen Betrag für diesen Messstellenbetrieb.

  • 27.  unterjährige Abrechnung

    Bei Bedarf kann der Vertrag unterjährig abgerechnet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

  • 28.  Konvertierungsumlage

    Hierüber werden, ähnlich wie beim Konvertierungsentgelt, Kosten für die Konvertierung von Erdgas an alle Gas-Kund:innen weitergegeben.

  • 29.  Gasspeicherumlage

    Um für den Fall einer Unterbrechung der Gaszuflüsse aus dem Ausland nicht plötzlich ohne Gasversorgung zu sein, hat die Bundesregierung eine Gasbevorratung beschlossen. Dazu werden große Gasspeicher gefüllt, die im Fall der Fälle dann geleert werden können. Dabei sind genaue, prozentuale Zielwerte für die Gasspeicherfüllung vorgegeben. Da hierdurch höhere Kosten entstehen, denn das Gas kann ja nicht sofort weiterverkauft werden, werden diese über die Gasspeicherumlage auf alle Gas-Verbraucher:innen umgelegt.

Das Gasnetz ist ein sehr fragiles und komplexes Gebilde. Damit es reibungslos funktioniert, müssen die Gasflüsse jederzeit kontrolliert werden. Manchmal ist es dabei nötig, sogenannte Regel- und Ausgleichsenergie einzusetzen. Hierdurch entsteht bilanziell ein Fehlbetrag. Diese Kosten werden seit dem 1. Oktober 2021 über diese Umlagen auf alle Gas-Kund:innen umgelegt.

Die Erdgassteuer ist eine Verbrauchsteuer. Analog zum Strom wird die Steuer mit einem bestimmten Betrag auf jede Kilowattstunde verbrauchten Erdgas erhoben.

Durch die Einführung des CO2-Preises wird der Ausstoß von Emissionen teurer, um klimafreundlicheres Verhalten attraktiver zu gestalten. Als direkte Auswirkung für Sie wird u.a. Erdgas teurer. Wir als Energielieferant berechnen Ihren CO2-Preis und geben die Summe unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs reduzieren.

Hierbei handelt es sich um Kosten für z.B. die Nutzung der Stromnetze und Gasnetze, die wir als Ihr Versorger an den Netzbetreiber zahlen.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das wir an die Gemeinde bzw. Stadt für die Nutzung von öffentlichem Grund (in dem Strom- und Gasleitungen verlegt werden) zahlen müssen. Diese Kosten werden anteilig an Sie weitergegeben.

Der Betrieb der Messeinrichtung und seine Ablesung kosten Geld. Dieses haben wir beim Einbau vorfinanziert. Auf der Gasrechnung zahlen Sie dann über die Jahre verteilt einen sehr kleinen Betrag für diesen Messstellenbetrieb.

Bei Bedarf kann der Vertrag unterjährig abgerechnet werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Hierüber werden, ähnlich wie beim Konvertierungsentgelt, Kosten für die Konvertierung von Erdgas an alle Gas-Kund:innen weitergegeben.

Um für den Fall einer Unterbrechung der Gaszuflüsse aus dem Ausland nicht plötzlich ohne Gasversorgung zu sein, hat die Bundesregierung eine Gasbevorratung beschlossen. Dazu werden große Gasspeicher gefüllt, die im Fall der Fälle dann geleert werden können. Dabei sind genaue, prozentuale Zielwerte für die Gasspeicherfüllung vorgegeben. Da hierdurch höhere Kosten entstehen, denn das Gas kann ja nicht sofort weiterverkauft werden, werden diese über die Gasspeicherumlage auf alle Gas-Verbraucher:innen umgelegt.

Rechnung
  • 30.  Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

    Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Tarif, der Vertragslaufzeit sowie die zum Vertrag gültige Kündigungsfrist.

  • 31.  Verbrauchsvergleich Gas

    Das abgebildete Diagramm vergleicht Ihren Energieverbrauch mit dem Verbrauch eines durchschnittlichen Haushalts. Die Angaben können stark abweichen. Die Beschaffenheit des Gebäudes und die vorhandene Heizung spielt hierbei eine große Rolle.

Hier finden Sie Informationen zu Ihrem Tarif, der Vertragslaufzeit sowie die zum Vertrag gültige Kündigungsfrist.

Das abgebildete Diagramm vergleicht Ihren Energieverbrauch mit dem Verbrauch eines durchschnittlichen Haushalts. Die Angaben können stark abweichen. Die Beschaffenheit des Gebäudes und die vorhandene Heizung spielt hierbei eine große Rolle.