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WVG stellt Abschlagsmodus um
Jahresbetrag verteilt sich auf 11 Abschläge
Ab 2024 werden die Abschlagszahlungen der WVG anders aufgeteilt: anstatt der bisherigen 12 Abschläge wird es ab diesem Jahr 11 Abschläge geben, auf die sich der Jahresbetrag verteilt. Nach der Zählerablesung zum Jahresende erhalten Sie im Januar 2024 nur noch die Jahresverbrauchsrechnung. In dieser wird ermittelt, ob die bereits gezahlten Abschläge im Jahr 2023 die tatsächlich entstandenen Verbrauchskosten decken. Hat man weniger verbraucht, so erhält man eine Rückzahlung. Bei einem Mehrverbrauch muss man entsprechend nachzahlen. Auf Grundlage des jeweiligen Jahresverbrauchs wird dann die Höhe der Abschläge für das Folgejahr neu festgesetzt.
Ein Beispiel
Würde Ihre Abschlagszahlung nach der bisherigen Berechnung etwa 100 Euro pro Monat betragen, dann erhöht sie sich nach dem neuen Abschlagsmodus auf rund 109 Euro. Dieser Betrag ist jedoch nur 11-mal zu zahlen, so dass am Ende des Jahres von Ihnen als Energiekunde in der Summe die gleiche Vorauszahlung geleistet wird - wie im alten Modus. Die 12. Abschlagszahlung, die bislang im Januar des Abrechnungsjahres fällig war, entfällt.
Wenn nun für 2023 eine Überzahlung festgestellt wird, dann erhalten Sie bis Anfang Februar eine Gutschrift. Haben Sie für 2023 zu wenig entrichtet, wird der fehlende Betrag Anfang Februar 2024 angefordert. Im Februar 2024 ist dann wieder die erste von 11 Abschlagsraten fällig.
Januar | Februar | März | ... | November | Dezember | Summe | ||
2023 | 100,00 | 100,00 | 100,00 | ... | 100,00 | 100,00 | 1200,00 | |
2024 | 0,00 | 109,00 | 109,00 | ... | 109,00 | 109,00 | 1199,00 |