Strompreiserhöhung für die Grundversorgung

Strompreiserhöhung für die Grundversorgung

Preiserhöhung gemäß § 5 Abs. 2, § 5a StromGVV

Ende Dezember 2023 hat die Bundesregierung, entgegen ihrer vorherigen Ankündigung, kurzfristig Zuschüsse an die vier Stromübertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben daraufhin die nicht erhaltenen Zuschüsse für 2024 auf die Netzentgelte umgelegt. Als Ergebnis stiegen die Netzentgelte für Strom zum 1. Januar 2024 deutlich. Diese gestiegenen Kosten muss nun auch die WVG – Warsteiner Verbundgesellschaft mbH weitergeben. Vor diesem Hintergrund steigen nun zum 1. August 2024 auch bei der WVG die Strompreise. Die Preiserhöhung beträgt beim Arbeitspreis 2,53 ct/kWh netto (3,01 ct/kWh brutto), der Grundpreis ändert sich nicht.

Die jeweiligen Preisblätter erhalten Sie in unserem Kundenzentrum oder hier Internet.

Die Versorgung zum Grundversorgungstarif erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)“ vom 26.10.2006 (BGB|. | S. 2391), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. Dezember 2022 (BGB|. | S. 2512) geändert worden ist, einschließlich der „Ergänzenden Bestimmungen“ und der „Technischen Anschlussbedingungen (TAB)“ der Westnetz GmbH. Die Tarife gelten ab dem 01.08.2024 im Rahmender Grundversorgungsverordnung gemäß §§ 36 und 38 ENWG. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Tarife ihre Gültigkeit.

Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preisanpassung steht Ihnen gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung hat dabei in Textform zu erfolgen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung des Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

 

 

Im Stromentgelt sind die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG), die § 19 Strom NEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Konzessionsabgabe, die Netzentgelte sowie die Kosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalten.

 

Hinweis zur Ersatzversorgung Strom: Der Gesetzgeber hat die Grund- und Ersatzversorgung im Juli 2022 neu geregelt, die Preise für die Ersatzversorgung finden Sie unter: www.wvg-warstein.de/tarife/ersatzversorgung

 

* Es handelt sich um gerundete Preise. In den Rechnungen werden die Netto-Einzelpreise und die Umsatzsteuer (19%) gesondert ausgewiesen.