
- •
- 1769
WVG informiert über Preisbremsen
Informationen zur Strompreisbremse & Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse
Um Privathaushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Strom- und Gaspreisbremsen verabschiedet. Diese Preisbremsen werden ab März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar umgesetzt. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Sie können durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Die Warsteiner Verbundgesellschaft mbH (WVG) wird die Preisbremsen fristgerecht umsetzen und ihre Kundinnen und Kunden im März über die neuen Abschlagspläne informieren. Die Kundinnen und Kunden müssen selbst nicht aktiv werden.
Die Preisbremsen sehen eine Deckelung der Energiepreise für Strom und Gas vor. Für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh liegt der Strompreisbremse bei 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Dieser Preisdeckel gilt für 80 Prozent der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose. Für die übrigen 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gaspreisbremse funktioniert ähnlich. Für Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden liegt die Gaspreisbremse bei 12 Cent je Kilowattstunde. Diese gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch hier zahlen die Kundinnen und Kunden für die übrigen 20 Prozent den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Wichtig dabei ist: Die Preisbremse greift nur, wenn der vertragliche Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Liegt der aktueller Arbeitspreis darunter, zahlen die Kundinnen und Kunden die günstigeren vertraglichen Konditionen. Die WVG berücksichtigt die Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023 bei den monatlichen Abschlägen. Die Erstattungen für die Monate Januar und Februar werden mit der Abschlagszahlung im März verrechnet.
Auch mit der Strom- und Gaspreisbremse bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Denn je weniger Energie verbraucht wird, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger müssen die Kundinnen und Kunden zahlen.
Rechenbeispiele der WVG für einen 4-Personen-Haushalt


