Gas- und Wärmepreisbremse

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Preisbremse.

Der Staat möchte Sie als Kundinnen und Kunden mit der Gas- und Wärmepreisbremse bei den stark gestiegenen Preisen für Gas und Wärme entlasten. Dabei gibt es zwei Gruppen zu unterscheiden:

Die eine Gruppe bilden Privathaushalte, Vereine und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die nach einem sogenannten Standardlastprofil (SLP) beliefert werden oder die im Jahr weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme verbrauchen.

Die andere Gruppe bilden große Industriebetriebe, die als Großverbraucher von Gas und Wärme mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr verbrauchen. Hierzu gehören auch zugelassene Krankenhäuser, und zwar unabhängig von ihrem Gas- oder Wärmeverbrauch.

Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März 2023 wird rückwirkend auch die Entlastung für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Berechnungsgrundlage ist der zum 1. März 2023 gültige Arbeitspreis.

 

Wenn Sie Gaskundin und Gaskunde mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh sind, bekommen Sie 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh

Wärmekundin und Wärmekunde mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh sind, erhalten Sie ebenfalls 80 Prozent Ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh.

Verbrauchen Sie mehr als dieses staatlich garantierte 80-Prozent-Kontingent, müssen Sie für jede weitere Kilowattstunde den mit uns vertraglich vereinbarten Preis zahlen.

Als Großverbraucher (Industrie) erhalten Sie ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent Ihres Gasverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh. Das Kontingent wird bezogen auf den Jahresverbrauch im Jahr 2021.

Als größere Wärmekunden erhalten Sie ebenfalls ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent Ihres Wärme-Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.

 

Auf der Jahresendabrechnung wird dann wie jedes Jahr Ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet.

Haben Sie mehr als 80 Prozent Ihres prognostizierten Verbrauchs verbraucht, fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an.

Haben Sie weniger als 80 Prozent Ihres prognostizierten Verbrauchs verbraucht, bekommen Sie die eingesparte Menge multipliziert mit Ihrem höheren Gaspreis zurück.

Die Gaspreisbremse wirkt sich aber nicht auf den Grundpreis Ihres Gasvertrags aus. Diesen Grundpreis müssen Sie unabhängig von Ihrem Verbrauch jeden Monat zusätzlich zahlen.

 

Wenn Sie beispielsweise einen jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh (1.250 kWh je Monat) haben und Ihr alter Gaspreis 8 ct/kWh betrug, lag Ihr monatlicher Abschlag bei 100 Euro. Ihr neuer Gaspreis beträgt dagegen 22 ct/kWh. Ohne die Gaspreisbremse müssten Sie 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Bei gleichbleibendem Verbrauch zahlen Sie mit der Gaspreisbremse monatlich nur 175 Euro. Denn für 80 Prozent Ihres Verbrauchs (1.000 kWh) zahlen Sie 12 ct/kWh, für 20 Prozent Ihres Verbrauchs (250 kWh) zahlen Sie 22 ct/kWh.

Wenn Sie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht haben als prognostiziert, bekommen Sie auf Ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit Ihrem (höheren) Vertragspreis. Wenn Sie beispielsweise 20 Prozent sparen, bekommen Sie 660 Euro (250 kWh x 22 ct x 12 Monate) zurück. Umgerechnet auf die Monatsabschläge zahlen Sie 120 Euro pro Monat und damit nur noch 20 Euro mehr als bisher.

Wenn Sie über das Jahr hinweg sogar 30 Prozent Ihres Gasverbrauchs einsparen, bekommen Sie in diesem Rechenbeispiel 990 Euro zurück (375 kWh x 22 ct x 12 Monate). Umgerechnet auf die Monatsabschläge zahlen Sie dann nur noch 92,50 Euro – also weniger als bisher.