KfW-Förderprogramm 440: Zuschuss Ladestation für Elektroautos in Wohngebäuden

  • Förderung zur Errichtung von Ladestationen im nicht-öffentlichen Raum
  • Höhe der Förderung: 900 EUR
  • Förderbarer Gegenstand:
    - Investition in Ladestation
  • Voraussetzungen:
    - Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

    - Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.