KfW-Förderprogramm 440: Zuschuss Ladestation für Elektroautos in Wohngebäuden
- Förderung zur Errichtung von Ladestationen im nicht-öffentlichen Raum
- Höhe der Förderung: 900 EUR
- Förderbarer Gegenstand:
- Investition in Ladestation
- Voraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
- Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.