Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)

  • Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Plug-In-Hybride (PHEV)
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten
  • Förderhöhe:
    • Nettolistenpreis bis max. 40.000€:
      • BEV: 6.000€
      • PHEV: 4.500€
    • Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000€
      • BEV: 5.000€
      • PHEV: 3.750€