Fördermittel (Stand: März 2021)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt auch für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung günstige Kredite.
Dazu gehören zum Beispiel Photovoltaikanlagen, eine neue Erneuerbare-Energien-Heizung oder eine neue Dämmung.
Die Kredite betragen bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung zum sogenannten KfW-Effizienzhaus.
Wichtig: Die Maßnahmen müssen vorher angemeldet und von einem Fachplaner komplett begleitet werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung mit Zuschüssen. Dazu gehören Dämmsysteme, neue Fenster und Türen sowie (der erstmalige Einbau von) Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Ausgaben bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2000 Euro. Maximal sind 60.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig.
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind 5 Prozent extra drin.
Bei der BAFA-Förderung muss ein von der Deutschen Energie-Agentur ausgewiesener Energie-Effizienz-Experte einbezogen werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) weist auf steuerliche Förderungen für Energieeffizienzmaßnahmen wie die energetische Sanierung hin. Bei den Maßnahmen sind 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt) über drei Jahre verteilt steuerlich absetzbar.
Die Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon zu 50 Prozent absetzbar.
Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld und wird bei der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht.