Fragen und Antworten - FAQ

Hier finden Sie hilfreiche Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen:

  • Zählerstandsübermittlung
  • Produkte & Preise
  • Wechsel des Stromanbieters
  • Rechnung
  • Wartung & Störung
  • Umzug & Änderungen
  • Steuern & Abgaben

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantworten können, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail: unsere Ansprechpartner

Zählerstandsübermittlung

  • QR Code auf dem Ableseschreiben einscannen und den Stand eingeben
  • Online über das Ablese-Portal: Ablese-Portal 
  • Online im Kundenportal über unsere Webseite: Kundenportal
  • Per E-Mail an info@wvg-energie.de
  • Durch Einwurf des ausgefüllten Ableseschreibens in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle: Domring 3, 59581 Warstein

Nein, eine einmalige Übermittlung des Zählerstandes reicht aus.

Ja, ein Foto des Zahlerstandes kann übermittelt werden. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass sowohl die Zählernummer als auch der Zählerstand gut lesbar ist.

Wenn Sie sicher gehen wollen, schreiben Sie diese beiden Nummern kurz mit in die Nachricht.

Die Zählernummer ist direkt auf dem Zähler zu finden. Alternativ kann sie auch auf der letzten Abrechnung oder im Ableseanschreiben eingesehen werden.

Wenn der Zählerstand nicht übermittelt wird, erfolgt eine Schätzung auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Diese Schätzung kann von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen.

Alle Zählerstände die benötigt werden, sind auf Ihrem Ablesebrief aufgelistet.

Nein, die Regelung betrifft ausschließlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der normale Haushaltsverbrauch bleibt davon unberührt.

  • Der rote Bereich des Zählers wird ignoriert.
  • Nur die Zahlen vor dem Komma werden angegeben.

Die Jahresabrechnung wird Mitte bis Ende Januar bei Ihnen eintreffen. Der übermittelte Zählerstand allein bietet keine Möglichkeit zur direkten Auskunft über mögliche Nachzahlungen oder Guthaben. Auskünfte hierzu können erst nach Erhalt der Jahresabrechnung gegeben werden.

Produkte & Preise

Bitte kontaktieren Sie uns per Email oder rufen uns an. Wir beraten Sie gern beim Produktwechsel. Alternativ können Sie den Produktwechsel über unser Kundenportal durchführen.

Unsere Preise sind einfach, ehrlich und transparent. Wir haben keine Vorauszahlungen, keine Scheinboni, keine Paketpreise und somit auch keine verdeckten Kosten. Sie zahlen für Ihren Zähler und Abrechnung einen monatlichen Grundpreis und einen Verbrauchspreis für den verbrauchten Strom je kWh. Für jeden Strommarkt bieten wir unsere Produkte zu leicht unterschiedlichen Preisen an. Dies liegt an unterschiedlichen Gebühren für das Stromnetz und weiteren örtlichen Abgaben. Die aktuellen Preise in Ihrem Strommarkt finden Sie über unseren Tarifrechner auf unserer Startseite.

Ihr Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende kündigen. Sollte dies Ihr Wunsch sein, bitten wir Sie bitten, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Nur so können wir Ihr Anliegen besser verstehen und auf Ihre Wünsche eingehen.

Um Ihre Laufzeit selbst herauszufinden, schauen Sie einfach auf Ihre Rechnung. Unter Punkt 27 auf unserer Beispielrechnung können Sie die Laufzeit einsehen.

Sie können einen Vertrag für Strom direkt vor Ort im Beratungsgespräch, über unser Kundenportal abschließen oder bei unserem Kundenservice anrufen.

Der Arbeitspreis und der monatliche Grundpreis setzen sich aus unterschiedlichen Preiskomponenten zusammen. Unser oberstes Gebot sind Ehrlichkeit und Transparenz mit unseren Kunden. Daher zeigen wir Ihnen genau, aus welchen Bestandteilen sich Ihr Preis zusammensetzt.

Ihr Strompreis setzt sich aus vielen unterschiedlichen Komponenten zusammen, z.B. Energieeinkauf, Netznutzungsentgelte, Konsessionsabgabe, Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage und Stromsteuer. Wir können nur bestimmte Preisbestandteile selbst beeinflussen und Ihnen deshalb auch nur diese verbindlich über einen längeren Zeitraum garantieren.

Wir möchten Sie nicht mit Tricks und falschen Versprechungen locken, sondern von Beginn an faire Preise anbieten. Viele Anbieter locken Kunden mit hohen Boni, jedoch an eine bestimmte Laufzeit (oft 12 Monate) und weitere Kriterien gebunden sind. Ob Sie als Kunde den Bonus jemals erhalten, wissen Sie zu Vertragsbeginn in der Regel nicht. Wir gehen diesen Weg nicht mit und bieten Ihnen deshalb von Beginn an attraktive Preise.

Wir wollen einfach und ehrlich sein und über regenerative Energien die Nachhaltigkeit in Ihrer Region fördern. Hierzu gehört, dass wir Strom von Produzenten Ihrer Region direkt aufkaufen und Ihnen anbieten. Die derzeitigen Marktbedingungen lassen die Produktion regenerativen Stroms meist nur mit EEG Förderung zu, die jeder Verbraucher mit seiner Stromrechnung bezahlt. Die derzeitige Regulierung bedingt, dass wir sogenannte Ökostrom Zertifikate erwerben müssen, um unseren Strom "Ökostrom" nennen zu dürfen. Somit ist unser Strom echter Ökostrom, sowohl im Sinne des Stromkaufs als auch im Sinne der derzeitigen Marktmechanismen.

Sollten wir unsere Preise aufgrund geänderter Konditionen bei den Steuern und Abgaben anpassen müssen, so erhalten Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise eine Nachricht an Ihre bei uns hinterlegte Adresse. Mit der Mitteilung erhalten Sie immer auch ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der neuen Preise.

Sie können Ihrem Stromliefervertrag innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Informationen hierzu finden Sie in der Widerrufsbelehrung, die Sie bei Vertragsabschluss bekommen.

Eine Kilowattstunde ist die physikalische Einheit der Energie. Wird die Leistung [W] mit der Zeit [h] multipliziert, erhält man die aufgewendete Energie [Wh]. Mit einer Kilowattstunde (1000 Wh = 1 kWh) kann man beispielsweise 20 Stunden Radio hören (20h x 50W = 1000 Wh).

Der Verbrauchspreis (auch Arbeitspreis genannt) beinhaltet sämtliche mit dem Stromverbrauch zusammenhängenden Kosten. Dazu gehören Beschaffungskosten, Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben sowie die gesetzlichen Abgaben und Steuern.

Der Grundpreis enthält alle Grundkosten, die nicht mit Ihrem Verbrauch zusammenhängen, z.B. Zählergebühren, unseren Kundenservice sowie unser Online Portal.

Wechsel des Stromanbieters

Ihr Wechsel zu uns ist sehr einfach und übrigens genau gesetzlich geregelt.
Sie füllen online einen Antrag vollständig aus. Dieser Antrag enthält bereits eine Vollmacht, mit der Sie uns berechtigen, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter durchzuführen. Es ist wichtig, dass der Antrag auf denselben Vertragspartner läuft, der auch bei dem alten Stromanbieter Vertragspartner war. Neben Rechnungsanschrift und Abnahmestelle brauchen wir auf jeden Fall den Namen des bisherigen Stromanbieters sowie Ihre Kundennummer, eine Kündigungsvollmacht und idealerweise auch bereits eine SEPA-Einzugsermächtigung. Wurden alle Formalitäten erledigt, so können wir mit der Lieferung beginnen. Sollten wir Ihren Zähler wechseln müssen, so werden wir mit Ihnen einen Termin hierfür vereinbaren. All diese Dinge sind gesetzlich geregelt. Es wird keine Lieferunterbrechung geben. Ihre Stromversorgung bleibt zuverlässig wie zuvor.

In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass es bei Ihrem Wechsel zu uns Verzögerungen gibt. Meist liegt das an längerfristigen Lieferverträgen mit Ihrem alten Stromlieferanten. Bitte rufen Sie uns an, dann können wir Ihnen individuell weiter helfen.

Nein, denn die unterbrechungslose Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Ihr sogenannter Grundversorger springt automatisch ein, sollte kein anderer Energielieferant Ihre Entnahmestelle beliefern.

Ja. Deutschland hat einen liberalisierten Energiemarkt. Dies bedeutet, dass jeder Verbraucher das Recht hat, seinen Stromanbieter frei am Markt zu wählen. Dies ist vollkommen unabhängig von Ihren Wohnverhältnissen. Ob Eigenheim oder Mietwohnung – jeder kann wechseln.

Nein, der Wechsel zu uns ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Wir kümmern uns automatisch um alles Nötige.

Bei Ihrem Antrag können Sie einen Wunschtermin angeben. Wir tun alles, um diesen Termin zu halten. Den tatsächlichen Termin für den Beginn Ihrer Strombelieferung senden wir Ihnen per Post zu. Es könnte zum Beispiel sein, dass Sie noch durch einen Vertrag an Ihren alten Stromanbieter gebunden sind und sich dadurch Ihr Wechsel zu uns verzögert. In solchen Fällen werden wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt beliefern. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Nein, das müssen Sie nicht. Eine Ausnahme stellen Mietverträge dar, in denen Ihre Stromabrechnung über Ihren Vermieter abgewickelt wird. In diesem Fall sprechen Sie bitte Ihren Vermieter an, dass Sie Strom aus dem lokalen Strommarkt erhalten möchten.

Nein, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Wir erledigen das für Sie. Mit einer Ausnahme: Sollte Ihr alter Stromanbieter zwischenzeitlich die Preise erhöhen, dann können Sie aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts kündigen. Das sollten Sie selber tun, um nicht die gesetzten Fristen zu verpassen.

Rechnung

Eine Rechnungserklärung finden Sie hier auf unserer Internetseite: https://wvg-warstein.de/invoice/ 

Sie erhalten Ihren Abschlagsplan inklusive aller Fälligkeitstermine zu Beginn der Belieferung durch uns. Im Jahr 2025 erhalten Sie aufgrund eines IT-Systemwechsels ein separates Schreiben zugeschickt. Dieses erhalten Sie im Februar 2025.

Wir ermitteln den monatlichen Abschlag aus dem Jahresverbrauch, den Sie uns in Ihrem Antrag genannt haben. Hieraus berechnen sich die jährlichen Kosten, die wir Ihnen auch transparent bei Vertragsabschluss nennen. Diese Gesamtkosten des Jahres dividieren wir durch 11 und erhalten so die monatlichen Abschläge für Februar bis Dezember. Im Januar ist aufgrund der Jahresrechnung kein Abschlag fällig.

Wenn sich Ihr Verbrauch ändert, so ändern sich natürlich auch die Abschläge. Wir werden sie in der Regel mit Ihrer Jahresrechnung anpassen. Wenn Sie eine frühere Anpassung wünschen, so rufen Sie uns einfach an oder ändern den Abschlag selbst über unser Kundenportal.

Falls etwas mit Ihrer Rechnung nicht in Ordnung ist, rufen Sie uns am besten an. So können wir das am schnellsten klären. Sie können uns Ihre Reklamation aber auch per E-Mail oder Post zusenden.

Sie können die fälligen Abschläge und Rechnungen bequem per Lastschrift (sog. SEPA Mandat) bezahlen. Das ist sicher, bequem und zuverlässig. Falls Sie doch lieber per Überweisung zahlen möchten, so rufen Sie uns bitte an.

Wartung & Störung

Für technische Störungen ist Ihr lokaler Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser wird Störungen umgehend beheben. Hier finden Sie die Kontaktdaten des Netzbetreibers!

Für technische Störungen ist Ihr lokaler Stromnetzbetreiber zuständig. Dieser wird Störungen umgehend beheben. Hier finden Sie die Kontaktdaten des Netzbetreibers!

Ihr lokaler Netzbetreiber ist hierfür verantwortlich und zuständig. Gerne kann Ihnen unser Kundenservice die Kontaktdaten übermitteln.

Umzug & Änderungen

Ihr Nachmieter oder Mitbewohner ist dann einer neuer Vertragspartner, somit muss Ihr Vertrag beendet werden. Ihr Nachmieter oder Mitbewohner kann dann einen neuen Vertrag online abschließen.

Sie können uns Ihre neue Zählernummer per E-Mail mitteilen.

Ihre Bankverbindung können Sie uns bequem per Mail mitteilen.

Ihre Rechnungsadresse können Sie uns bequem per Mail mitteilen.

Steuern & Abgaben

Der Netzbetreiber, hier Westnetz, ist der Besitzer des Netzes, über das der Strom vom Produzenten an Sie weiter geleitet wird.

Für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen erhebt die Kommune eine Abgabe, die je nach Größe der Kommune schwankt. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers an uns weiterverrechnet.

Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK) Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht. Brennstoff wird eingespart und Kohlendioxid-Emissionen werden gemindert. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Über die KWK Umlage erhalten die Produzenten einen höheren Preis als an der Börse und können so wirtschaftlich sauberen Strom produzieren.

Die Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) dient der Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten und legt diese auf die restlichen Unternehmen und die privaten Haushalte um.

Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) wurde im Jahr 2014 eingeführt. Die von den Übertragungsnetzbetreibern AbLaV-Umlage genannten Abgaben dienen zur Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit. Diese Kosten werden auf die Verbraucher umgelegt.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.