Steuerbefreiung

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität

  • Seit 1.1.2017: Auf Elektroautos (BEV & Brennstoffzelle) wird zehn Jahre keine Kfz-Steuer fällig (bis dahin fünf Jahre).
  • Gilt für Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden bzw. werden.
  • Die Bundesregierung will die E-Mobilität weiter vorantreiben und erreichen, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind.