Preiserhöhung der Grundversorgung zum 1. Mai 2025

Preiserhöhung der Grundversorgung zum 1. Mai 2025

Ende der Heizperiode abgewartet

Wechsel in günstigere Sonderverträge möglich

Ab Januar 2025 haben sich mehrere Bestandteile des Strom- und Erdgaspreises erhöht. Das sind die Netzentgelte, die für den Energietransport durch die Leitungen anfallen und verschiedene Umlagen, wie z.B. im Strom die Sonderkunden-Umlage (Umlage nach §19 StromNEV) oder und im Gas der CO2-Preis. Bisher haben wir diese Mehrkosten bewusst für Sie getragen. Jetzt geben wir die Erhöhung weiter und heben auf folgender Grundlage die Preise ab dem 1. Mai 2025 an:

  • Strom: § 5 Abs. 2 und § 5a Strom GVV (Stromgrundversorgungsverordnung)
  • Gas: § 5 Abs. 2 und § 5a GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung)

Die Preiserhöhung im Strom beträgt beim Arbeitspreis 1,77 ct/kWh netto (2,11 ct/kWh brutto) und beim Grundpreis 23,95 EUR/Jahr netto (28,50 EUR/Jahr brutto).

Die Preiserhöhung im Gas beträgt beim Arbeitspreis 0,85 ct/kWh netto (1,01 ct/kWh brutto) und beim Grundpreis 25,21 EUR/Jahr netto (30,00 EUR/Jahr brutto).

 

Die offiziellen Pressemitteilungen finden Sie hier:

Pressemitteilung zur Preisanpassung Strom 01.05.2025

Pressemitteilung zur Preisanpassung Gas 01.05.2025