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Preiserhöhung der Grundversorgung zum 1. Mai 2025
Ende der Heizperiode abgewartet
Wechsel in günstigere Sonderverträge möglich
Ab Januar 2025 haben sich mehrere Bestandteile des Strom- und Erdgaspreises erhöht. Das sind die Netzentgelte, die für den Energietransport durch die Leitungen anfallen und verschiedene Umlagen, wie z.B. im Strom die Sonderkunden-Umlage (Umlage nach §19 StromNEV) oder und im Gas der CO2-Preis. Bisher haben wir diese Mehrkosten bewusst für Sie getragen. Jetzt geben wir die Erhöhung weiter und heben auf folgender Grundlage die Preise ab dem 1. Mai 2025 an:
- Strom: § 5 Abs. 2 und § 5a Strom GVV (Stromgrundversorgungsverordnung)
- Gas: § 5 Abs. 2 und § 5a GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung)
Die Preiserhöhung im Strom beträgt beim Arbeitspreis 1,77 ct/kWh netto (2,11 ct/kWh brutto) und beim Grundpreis 23,95 EUR/Jahr netto (28,50 EUR/Jahr brutto).
Die Preiserhöhung im Gas beträgt beim Arbeitspreis 0,85 ct/kWh netto (1,01 ct/kWh brutto) und beim Grundpreis 25,21 EUR/Jahr netto (30,00 EUR/Jahr brutto).
Die offiziellen Pressemitteilungen finden Sie hier:
Pressemitteilung zur Preisanpassung Strom 01.05.2025
Pressemitteilung zur Preisanpassung Gas 01.05.2025