Neue Gas-Umlagen beschlossen

Neue Gas-Umlagen beschlossen

 

Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage kommen ab Herbst 2022

 

Zum kommenden Gaswirtschaftsjahr hat die Bundesregierung zwei neue befristete Umlagen eingeführt: die Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage. Auch die Kunden der WVG Warsteiner Verbundgesellschaft mbH erwarten nun einiges an Mehrkosten.

 

Mit der zunehmenden Drosselung der Gasexporte seitens Russland hat sich die Situation auf den Energiemärkten stetig angespannt und zu massiven Preissteigerungen geführt. Um die zentralen Marktakteure zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten hat die Bundesregierung ab Oktober 2022 mit der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/kWh netto (2,88 Cent/kWh brutto) und der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent/kWh netto (0,07 Cent/kWh brutto) zwei neue Umlagen beschlossen.

„Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Gas-Umlagen ist es uns leider nicht möglich, unsere Gaspreise zu halten“, so WVG-Geschäftsführer Benjamin Pehle und betont: „Wir bedauern sehr, dass wir die weiteren Preissteigerungen an unsere Kunden weitergeben müssen.“ Die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden rechtzeitig schriftlich informiert. „Die momentanen Preisentwicklungen sind für uns alle eine enorme Zusatzbelastung“, so Pehle. „Weiterhin gilt der Appell an alle unsere Kunden: Energiesparen ist das Gebot der Stunde, selbst die kleinsten Energiesparmaßnahmen können eine große Wirkung erzielen.“ „Selbstverständlich werden wir als WVG die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas eins zu eins an unsere Kunden weitergeben, sobald diese in Kraft tritt“, fügt Pehle hinzu.

Energiespartipps sowie sämtliche Informationen rund um das Thema Energiesparen finden Sie auf der (www.wvg-energie.de/infothek/energiespartipps) der WVG sowie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima: www.energiewechsel.de

 

 

  

Weitere Infos: Gasbeschaffungsumlage (§ 26 EnSiG) und Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG)

Am 4. August hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) beschlossen. Am 9. August ist die Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht eine Gasbeschaffungsumlage vor, die ab Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben werden soll. Sie verteilt die Mehrkosten der Erdgasimporteure für die Gasnachbeschaffung aufgrund ausgefallener russischer Liefermengen gleichmäßig auf alle in Deutschland verkauften Erdgasmengen. Ziel der Umlage ist somit die Sicherung und Stabilisierung der deutschen Energiewirtschaft. Die Höhe der Umlage wird am 15. August 2022 von der Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlicht. Ab dem 1. Oktober 2022 muss diese von den Energielieferanten auf jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas berechnet werden.

 

Mit der Gasspeicherumlage tritt zum 1. Oktober außerdem noch eine weitere Gas-Umlage in Kraft. Diese Umlage soll Kosten ersetzen, die der Firma Trading Hub Europe (THE) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. THE ist für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig. Die Höhe der Umlage wird spätestens am 18. August von THE veröffentlicht und voraussichtlich bis zum 31. März 2025 erhoben.