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Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgaslieferungen
Das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) sieht vereinfacht gesagt vor, dass Letztverbrauchern Zahlungen für die Lieferungen von Erdgas / Wärme erlassen / erstattet werden. Zudem legt es Lieferanten bestimmte Informationspflichten auf.
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